wirklich zwei Sitzplätze ???

vistacruiser

Aktives Mitglied
in den aktuellen Vorbereitungen zur Zulassung am 01.04. ist mir doch aufgefallen, das in meiner Zulassungsbescheinigung I unter S.1 die Zahl eins(1) steht, d.h.
"Sitzplätze einschließlich Fahrersitz" ist bei mir "nur" EINS

hab nur ich das "Pech" ???
werde beim TÜV mal fragen, ob ich nicht 2 eingetragen bekomme......
 
ich konnte nach dem Besuch beim Landratsamt noch keinen Blick auf mein COC (natürlich wurde es mir vom Verkäufer mit übergeben) werfen, gehe aber sicher davon aus, das da jemand nicht richtig lesen konnte und folglich ein Übertragungsfehler vorliegt.

Wollte nur mal in die Runde fragen, ob u.U. noch andere das Problem haben und unwissentlich vollkommen illegal eine zweite Person befördern.

ich muss wohl vom TÜV ändern lassen bevor ich legal einen Beifahrer mitnehmen darf.
 
Quatsch, die Zulassungsstelle hat deine COC abgeheftet wenn du es dort lassen musstest. Geh dahin schilder ihr das Problem das Sie einen Fehler gemacht hat und dann soll Sie dir den Brief und Schein neu ausstellen.
 
nun gut dann habe ich sicher nur eine billige Kopie des COC in meinem Händen, mit sehr guter Kopie des Stempels einer Zulassungsstelle, welche dort die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung II vermerkt hat.
schön zu wissen, das man sich auf andere verlassen kann, die noch genauer wissen, wie wer vor Jahren agiert hat und was die daraus resultierende heutige Situation so genau ist.
Mein Verkäufer konnte mir das nicht so genau sagen, wie du es hier nun beschreibst.
Leider kann ich deinem Rat nicht folgen, da die Zulassungsstelle, welche wohl ursprünglich den Fehler begangen haben soll, in Mülheim an der Ruhr sitzt, ich allerdings in Oberfranken.
Da geh ich lieber zu meinem TÜV, der mir (wie in allen Fällen einer Änderung einer Eintragung) dies in der Zulassungsbescheinigung I ändert. Die Zulassungsbescheinigung II muss nicht geändert werden, da diese Info dort überhaupt nicht vorhanden ist.

Aber ich muss natürlich akzeptieren, das die Vorgehensweise in unterschiedlichen Bundesländern womöglich unterschiedlich gehandhabt wird bez Änderungen von Eintragungen.
Hätte ich zwar nicht gedacht, aber was gibt es nicht alles in einer Bananenrepublik wie der unsrigen.



Wenn ich die Änderung im Regierungsbezirk Oberfranken durchgebracht habe, werde ich den konkreten Ablauf gerne schildern. dies wird so um den 01.04. sein.

bis dahin gedankt für die Hilfestellung
 
nun gut dann habe ich sicher nur eine billige Kopie des COC in meinem Händen, mit sehr guter Kopie des Stempels einer Zulassungsstelle, welche dort die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung II vermerkt hat.
schön zu wissen, das man sich auf andere verlassen kann, die noch genauer wissen, wie wer vor Jahren agiert hat und was die daraus resultierende heutige Situation so genau ist.
Mein Verkäufer konnte mir das nicht so genau sagen, wie du es hier nun beschreibst.
Leider kann ich deinem Rat nicht folgen, da die Zulassungsstelle, welche wohl ursprünglich den Fehler begangen haben soll, in Mülheim an der Ruhr sitzt, ich allerdings in Oberfranken.
Da geh ich lieber zu meinem TÜV, der mir (wie in allen Fällen einer Änderung einer Eintragung) dies in der Zulassungsbescheinigung I ändert. Die Zulassungsbescheinigung II muss nicht geändert werden, da diese Info dort überhaupt nicht vorhanden ist.

Aber ich muss natürlich akzeptieren, das die Vorgehensweise in unterschiedlichen Bundesländern womöglich unterschiedlich gehandhabt wird bez Änderungen von Eintragungen.
Hätte ich zwar nicht gedacht, aber was gibt es nicht alles in einer Bananenrepublik wie der unsrigen.



Wenn ich die Änderung im Regierungsbezirk Oberfranken durchgebracht habe, werde ich den konkreten Ablauf gerne schildern. dies wird so um den 01.04. sein.

bis dahin gedankt für die Hilfestellung

Wenn du COC Papiere brauchst zum Vergleich melde dich, schicke ich dir dann durch oder eben dem TÜV Prüfer.
 
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