nun gut dann habe ich sicher nur eine billige Kopie des COC in meinem Händen, mit sehr guter Kopie des Stempels einer Zulassungsstelle, welche dort die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung II vermerkt hat.
schön zu wissen, das man sich auf andere verlassen kann, die noch genauer wissen, wie wer vor Jahren agiert hat und was die daraus resultierende heutige Situation so genau ist.
Mein Verkäufer konnte mir das nicht so genau sagen, wie du es hier nun beschreibst.
Leider kann ich deinem Rat nicht folgen, da die Zulassungsstelle, welche wohl ursprünglich den Fehler begangen haben soll, in Mülheim an der Ruhr sitzt, ich allerdings in Oberfranken.
Da geh ich lieber zu meinem TÜV, der mir (wie in allen Fällen einer Änderung einer Eintragung) dies in der Zulassungsbescheinigung I ändert. Die Zulassungsbescheinigung II muss nicht geändert werden, da diese Info dort überhaupt nicht vorhanden ist.
Aber ich muss natürlich akzeptieren, das die Vorgehensweise in unterschiedlichen Bundesländern womöglich unterschiedlich gehandhabt wird bez Änderungen von Eintragungen.
Hätte ich zwar nicht gedacht, aber was gibt es nicht alles in einer Bananenrepublik wie der unsrigen.
Wenn ich die Änderung im Regierungsbezirk Oberfranken durchgebracht habe, werde ich den konkreten Ablauf gerne schildern. dies wird so um den 01.04. sein.
bis dahin gedankt für die Hilfestellung