ickemon
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Das wird nicht passieren.Für Dreiräder gilt die Regelung nicht, die dürfen überall rein
Darum ist es ja auch egal (noch)Die generellen Ausnahmen von der Plakettenpflicht in Deutschen Umweltzonen sind in der 35. BlmSchV geregelt. Demnach sind folgende Kraftfahrzeuge von der Kennzeichnungspflicht befreit:
1) mobile Maschinen und Geräte
2) Arbeitsmaschinen
3) Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
4) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
5) Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz"
6) Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen
7) Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können
8) Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden
9) Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt
10) Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen oder Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Quads sind der Fahrzeugklasse L zugeordnet und benötigen daher keine Umweltplakette.
Wenn natürlich 10.000 ZTR durch Stuttgart fahren, dann wird sich der Gesetzgeber sicher was anderes ausdenken![]()
Glaub mir.