Reifenfreigabe

Wolf

Aktives Mitglied
Habe heute die Reifenfreigabe für einen 190/40 R14 auf 8"breite Felge vom Reifenhersteller bekommen. Wer sie braucht, bitte PN an mich. Evtl auch für einen 225/45 r 14 als Hinterreifenersatz
 
@Wolf
Lade das Dokument doch hier hoch, dann steht es jedem zur Verfügung, auch dann wenn du mal nicht (mehr) ereichbar sein solltest.
Ansonsten geht sowas nämlich auf Kurz oder Lang verloren.


Grüsse
Stefan
 
Moin moin!

Wenn ich das Dokument richtig verstehe geht es hier aber nur um die Verwendbarkeit des Reifens mit der entsprechenden Felge.
Wenn ich diesen Reifen am ZTR aufziehe, der ja nicht eingetragen ist, nützt mir diese Freigabe von Conti in einer Kontrolle oder beim TÜV doch recht wenig, oder was besagt der Satz

Über die Zulässigkeit der Reifen und Felgengrößen an den
jeweiligen Fahrzeugen in Bezug auf die Fahreigenschaften,
Freigängigkeit usw. können wir keine Aussage machen.
?

Allenfalls könnte man diese Freigabe nutzen, um eine entsprechende Rad-Reifen-Kombination beim TÜV eintragen zu lassen, aber laut Aussage von @klempnertommy gibt es da mit der originalen Bremsanlage des ZTR Probleme.
Ich weiß, ich bin wieder Spielverderber, aber ich möchte bei einer Kontrolle durch unsere Ordnungshüter keinen Stress und möchte ihn auch anderen ersparen...;)
Aber vielleicht bin ich ja auch auf dem falschen Dampfer...

Gruß Jörg

 
Das ist nur dafür, dass du zum Prüfer zum eintragen kannst. Der braucht die Freigabe des Reifenherstellers.
 
Aber laut Aussage von @klempnertommy gibt es da mit der originalen Bremsanlage des ZTR Probleme.
Hab ich das gesagt? Hab auch die Original Bremsanlage drauf und finde die ausreichend, allerdings ist die Verarbeitung und Präzision der Bremsen mies, aber das ist ja ein anderes Thema.
"Europäische" Reifen ist aber sicher nicht verkehrt, die Qualität und die Beschaffbarkeit der SUN Reifen ist nicht gerade prickelnd.
Mit Freigabe ist das eintragen ja kein Problem.
Wenn es erste Bilder der Reifen auf den Felgen gibt bitte mal posten.
 
Sorry!
War fest der Meinung, dass du das geschrieben hattest, weil du hier ja - neben den vielen andren Sachen - der Lenkungs/Fahrwerk- Spezi bist... ;)
War aber @Wolf der das mit den Reifen und dem Problem mit dem TÜV geschrieben hatte; hab eben nochmal gesucht.
Ich werde wohl doch alt...:confused:
 
Reifenfreigabe :D :D ich schieß mich weg... das ist wenn überhaupt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung - und nichtmal das. Fehlen tut da aber so Einiges, also doch bloß Klopapier.

Die Unbedenktlichkeitsbescheinigung muss ebenfalls beinhalten: Hersteller, Achslast, Abrollumfang etc etc. Das was du da hast ist ein Witz!

Ich habe für die Toyo Proxess 195/45 und 225/40 jeweils 14" (logisch) nicht nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung sondern auch die TÜV Eintragung.

Wer braucht darf sich gerne melden, es war im Verhältnis zur Sache ein wenig Aufwand und daher leider auch nicht umsonst ;)

Selbst wenn das keiner brauchen sollte, oder jeder selbst erledigt, so war der eig Grund dieses Kommentar dieser, lediglich eine Vorwarnung abzugeben dass mit Unterlagen wie oben ihr nicht zum TÜV kommen braucht, dieser lacht allenfalls herzlich und das wars. Frag mich auch warum Conti das nicht richtig auf die Kette bekommt, kenn ich so von den Herrschaften nicht.
 
um mal einiges klar zu stellen:
195 er Reifen dürfen laut TÜV und Reifenhersteller nur bis zu einer Felgenbreite von 6,5 Zoll verbaut werden. Die ZTR Felgen sind aber 8" breit ! Für 8 " breite Felgen werden aber Reifenbreiten von 215 bis 245 mm benötigt. Für andere Felgen/Reifenkombinationen wird die Unbedenklichkeitserklärung vom Reifenhersteller benötigt. Und genau diese ist hier hochgeladen worden. Mit dieser Unbedenklichkeitserklärung, die jeder TÜV Prüfer bei der Abnahme haben will, kann dann auch auf eine 8" breite Felge ein 195 er Reifen montiert und eingetragen werden.
TÜV Eintragungen auf anderen KFZ Scheinen wird schon lange vom TÜV Rheinland nicht mehr anerkannt. Also kann man nicht zu einem TÜV gehen und dort kopierte Eintragungen vorlegen und hoffen, dass man selbst dann dies eingetragen bekommt. Und die Reifenfreigabe des Reifenherstellers ist kostenlos ! Anders sieht es aus, wenn ich ein Mustergutachten erstellt habe. Dies heißt, dass ich beim hiesigen TÜV Einbauten habe abnehmen lassen und kein Teilegutachten erstellt worden ist. Dann kann bei der selben Prüfstelle mit der originalen Musterabnahme weitere, auch auf andere baugleiche Fahrzeuge, die Eintragung erfolgen. Um eine Musterabnahme zu refinanzieren, kostet dies natürlich Geld.
 
So siehts aus Wolf.


Immer dieses gepisse hier..........wie bei Hunden.
Mensch Mensch Mensch.
 
@ZTR: Das ist ja genau dass, was ich mit dem Einbau von Kawasaki 250 ccm Motore machen möchte. 1 Fahrzeug entsprechend umbauen und dann eine Musterabnahme machen lassen. Ist nicht ganz so teuer wie ein Teilegutachten. Dann kann beim hiesigen TÜV jeder der seinen ZTR auf diesen Motor umbaut, ihn dort abnehmen lassen. Es wird lediglich die Musterabnahme im original benötigt. Um das ganze rezufinanzieren kostet die Musterabnahme natürlich Geld. Ist aber für jeden erschwinglich, der seinen ZTR auf solide Grosserientechnik umbauen möchte.
 
um mal einiges klar zu stellen:
195 er Reifen dürfen laut TÜV und Reifenhersteller nur bis zu einer Felgenbreite von 6,5 Zoll verbaut werden. Die ZTR Felgen sind aber 8" breit ! Für 8 " breite Felgen werden aber Reifenbreiten von 215 bis 245 mm benötigt. Für andere Felgen/Reifenkombinationen wird die Unbedenklichkeitserklärung vom Reifenhersteller benötigt. Und genau diese ist hier hochgeladen worden. Mit dieser Unbedenklichkeitserklärung, die jeder TÜV Prüfer bei der Abnahme haben will, kann dann auch auf eine 8" breite Felge ein 195 er Reifen montiert und eingetragen werden.
TÜV Eintragungen auf anderen KFZ Scheinen wird schon lange vom TÜV Rheinland nicht mehr anerkannt. Also kann man nicht zu einem TÜV gehen und dort kopierte Eintragungen vorlegen und hoffen, dass man selbst dann dies eingetragen bekommt. Und die Reifenfreigabe des Reifenherstellers ist kostenlos ! Anders sieht es aus, wenn ich ein Mustergutachten erstellt habe. Dies heißt, dass ich beim hiesigen TÜV Einbauten habe abnehmen lassen und kein Teilegutachten erstellt worden ist. Dann kann bei der selben Prüfstelle mit der originalen Musterabnahme weitere, auch auf andere baugleiche Fahrzeuge, die Eintragung erfolgen. Um eine Musterabnahme zu refinanzieren, kostet dies natürlich Geld.

Immer dieses gegoogelte Halbwissen, mit Zusatz des TÜV Prüfers der anscheinend nicht weiß was er tut. Du hast auf dem ZTR eine 9J (übrigens nicht Zoll) Hinten drauf, in der EG stehen aber 8.5, deswegen wird dir auch die 8.5J dann für Hinten eingetragen.

Desweiteren hab ich den Hinweis auf fehlende Angaben auf der mageren Unbedenklichkeitsbescheinigung gemacht. Kein seriöser oder penibler Prüfer trägt die Reifen ein wenn der Abrollumfang nicht draufsteht da dieser um nicht mehr als 10% abweichen darf. Zusätzlich fehlt die Angabe des Herstellers des Fahrzeuges um darauf Bezug zu nehmen sowie die Achslachst.

Mit dem Muster könntest du recht haben, jedoch erspart sich jeder kommende Prüfer die ganze Sucherei etc. Aber du kannst gerne die Hinterachse vor Ort zerlegen und den Reifen runterziehen nur das der Prüfer die ET Kennung im Felgeninneren ablesen kann. Ist by the way ET-10.

Und jetzt frage ich dich warum du so fest an deinen Äußerungen festhälst wenn du noch nichteinmal die Eintragung hinter dir hast, ich aber kürzlich schon!? Nachzulesen hier im Forum. Statt die Hilfestellung anzumehmen wird nur gepöbelt, wie Forumtypisch schon wieder.
 
...Statt die Hilfestellung anzumehmen wird nur gepöbelt, wie Forumtypisch schon wieder...

Da stellt sich doch gerade die Frage wer hier zuerst gepöbelt hat...

Anstatt die Hilfsbereitschaft der Leute zu honorieren (davon lebt ein Forum und darüber sollte sich jeder im Klaren sein) wird auf denjenigen, der zu helfen versucht hat, eingeschlagen.
Das ist in meinen Augen arm....

By the way...
Kriege ich noch eine Antwort auf meine Mail wegen der Lieferbarkeit der Federbeine?

Grüsse
Stefan
 
Da stellt sich doch gerade die Frage wer hier zuerst gepöbelt hat...

Anstatt die Hilfsbereitschaft der Leute zu honorieren (davon lebt ein Forum und darüber sollte sich jeder im Klaren sein) wird auf denjenigen, der zu helfen versucht hat, eingeschlagen.
Das ist in meinen Augen arm....

By the way...
Kriege ich noch eine Antwort auf meine Mail wegen der Lieferbarkeit der Federbeine?

Grüsse
Stefan

Und Wem ist mit Halbwissen, falschen Aussagen/Angaben sowie fehlerhaften Aussagen geholfen? Zumal ich mir dann die Zeit nehme und es korrigiere! Gerade für die, die Suchfunktion später nutzen und das finden ist es es doch lästig erst ein Haufen falscher Antworten zu finden.
 
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