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Kauf eures ZTR in Kempten

Dieses Thema im Forum "Shop/Händler Erfahrungsberichte" wurde erstellt von Wolf, 11. Januar 2017.

  1. Wolf

    Wolf Aktives Mitglied

    Wie ihr bereits gegehen habt, gab es erhebliche Probleme mit der Zulassung eines ZTR, der in Kempten gekauft wurde. Das Fahrzeug weist so erhebliche Mängel auf, dass selbst das Gericht die Rückabwicklung des Kaufvertrages angeordnet hatte. Problem ist, dass der Händler seit August 2015, gar kein Gewerbetreibender mehr war, aber so aufgetreten ist. Auch ist bei ihm finaziell nichts zu holen, da er auf Kosten seiner Frau lebt ( Aussage von Hr S. an den GV).Demzufolge wurden evtl. für die seit dem August 2015 verkauften ZTR keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abgeführt .
    Daher meine Frage an euch ( Beantwortung bitte per PN): Wer hat seit August 2015 in Kempten noch einen ZTR gekauft und bezahlt? Wer hat evtl. eine Anzahlung geleistet und noch keinen ZTR bekommen ?

    Danke
     
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  3. Terius

    Terius Neues Mitglied

    Hallo
    Auf den Zollpapieren für die unbedenklichkeitsbescheinigung unter Punkt 1. Steht:
    1. Antragssteller (Name, Vorname oder Firma, Anschrift)
    AMERIKANCARS Soul, Am Bach 4, 87439 Kempten
    unter Punkt 9. Steht:
    9. Zollstelle, Datum Unterschrift, Dienststempel.
    mit Hand geschrieben: 06/05/2016 und eine Unterschrift,
    aserdem sind zwei Stempel drauf vom Hauptzollamt Agsburg in Kempten.

    Er hat also auf den Zollpapieren vorgegaukelt eine Firma zu haben.
    Auf dem Kaufvertrag vordruck, der ausgefüllt wurde Steht (siehe Bild):

    Wie soll man da auf die Idee kommen das man das Fahrzeug bei einem Privat Mann Kauft und nicht bei einer Firma?

    Gruß Albert
     

    Anhänge:

    Zuletzt bearbeitet: 12. Januar 2017
  4. rued

    rued Bekanntes Mitglied

    ZTR Baujahr:
    2016
    Motor:
    anderer Motor
    Der seriöse Vertrieb passt perfekt zur hohen Qualität der Ware, bei mir war auch alles komisch obwohl ganz woanders gekauft :eek::rolleyes:
     
  5. Terius

    Terius Neues Mitglied

    Hallo
    Laut gerichtsurteil muss er das Fahrzeug zurücknehmen.
    Laut selbstuskunft kann er das aber nicht, da er kein Verögen hat.
    es Läuft alles auf seine Frau, er wird Finanziell von seiner Frau unterstützt.
    Gruß Albert
     
  6. Jukie71

    Jukie71 Guest

    Moin moin!

    Schweinerei, dass man solchen Leuten nicht habhaft werden kann - der lacht sich ins Fäustchen und die Kunden haben die Pappnase auf. :mad:
    Manchmal muss man wirklich an unserem Rechtsstaat zweifeln...bin ich froh, dass ich 2014 an einen seriösen Händler geraten bin...aber der hat den Verkauf 2015 dann auch eingestellt...:(

    Gruß Jörg
     
  7. Thomas

    Thomas Aktives Mitglied

    Bin auch froh das ich da nicht gekauft habe.
     
  8. Terius

    Terius Neues Mitglied

    Hallo
    @Jukie71 da gebe ich dir Recht.
    Der ist mit allen Wassern Gewaschen.
    Er sagt einfach ich habe nichts, es gehört alles meiner Frau.
    An den ran zu kommen ist wierig.
    aber vieleicht melden sich ja noch einige die auch seit September 2015 bei ihm gekauft haben.
    Es ist schon sehr dreist den Leuten Vorzugaukeln das man bei einer Firme Kauft
    aber in wirklichkeit nur bei einem Privatman Kauft.
    Wenn wir gewust hätten das der überhaupt keine Firma hat,
    hätten wir sicherlich nicht bei ihm gekauft.
     
  9. Wolf

    Wolf Aktives Mitglied

    § 263
    Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter


    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,

    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
     
  10. ZTR

    ZTR Büttel der Geschäftsleitung Admin

    ZTR Baujahr:
    2015
    Motor:
    250ccm 4V
    Recht haben und Recht bekommen sind leider in Deutschlad 2 ganz ganz verschiedene Paar Schuhe!
     
    Petrolalelu, Thomas und Jukie71 gefällt das.
  11. Terius

    Terius Neues Mitglied

    Hallo
    Da Frage ich mich warum der noch Frei rumläuft?
    Bisher konnte man nichts Positives von ihm Lesen.
    Gruß Albert
     
  12. Mr.Yellow

    Mr.Yellow Mitglied

    So ist das halt in Deutschland.
    Mir sind da auch schon einige graue Haare drüber gewachsen...
    Einer deiner Gläubiger muss vor Gericht einen Insolvenzantrag stellen (den der Gläubiger vorausbezahlt !!!),
    vorher geht schon mal gar nichts.
    Und wenn du ne GmbH hast, haftest du auch nur mit dem Vermögen, was als Einlage drin ist (mind. € 50.000,00).
    Kommt es zum Konkursverfahren, werden erst mal Finanzamt, Banken, Versicherungen, etc. bedient.
    Wenn dann noch was übrig bleibt, gibt's Quoten.
    Ich hatte mal nen Fall, da schuldete mir ein "Kollege" noch ca.€ 4,000,00, nach 7 Jahren hab ich dann 26 Cent bekommen.

    Und wenn alles vorüber ist, meldest du eine neue Firma an - erst auf deine Frau, dann auf deinen Sohn, dann auf den Goldfisch,
    dann auf den Hund deines Nachbern, etc. p.p.

    Auf jeden Fall braucht man vor deutschen Gerichten einen laaaaaaangen Atem und darf sich nicht an Logik klammern.
    Viel Glück!
     
  13. Terius

    Terius Neues Mitglied

    Hallo
    @ Mr.Yellow
    Der Herr Soul scheind ja alle Triks zu kennen.
    Ihm gehört anscheinend nichts außer dem Schwarze under seinen Fingernägel,
    alles andere gehört ja seiner Frau
    und die hat Vermögen,
    wie man Sehen kann.
    Gruß Albert
     
  14. Floge46

    Floge46 Neues Mitglied

    Hi ,

    Rücknahme wirst leider knicken können , ... wo nix zu holen ist ... kannst nix holen ... auch wenn es um Betrug oder sonstiges geht
    das kann sich Jahre hinziehen und nach der zeit kannst den dann zusammenfegen ...
    ich würde das beste draus machen ... und hoffe direkt das der Wok schon in 2016 angemeldet war ... ansonsten sieht es sehr schlecht aus ...
    seit 2017 gibt es neue Richtlinien unteranderen die Euro 4 und die hat der ZTR nunmal nicht ...

    aber bis zum 31.01.2017 gibt es noch den Weg über den Hersteller - der über das KBA eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann für
    Lagerfahrzeuge ...

    Gruß Floge46
     
  15. Wolf

    Wolf Aktives Mitglied

    Hat 2016 noch eine Tageszulassung bekommen. War aber ein risiges Problem mit der Zulassungsstelle. Der Ztr kommt im Frühjahr zu mir und wird dann in Ordnung gebracht. Es gibt aber immer noch keine eindeutigen Aussagen ob der ZTR ab 2017 die Euro 4 braucht, da Sitzhöhe unter 400mm.
     
  16. Floge46

    Floge46 Neues Mitglied

    Leider doch , ich kämpfe derzeit mit dem KBA wegen der Ausnahmegenehmigung ( Auslaufende Serie ) für unsere noch xx Fahrzeuge die auf Lager sind ;) ... in der A-Gehemigung gibt es einen Punkt , wo man eintragen muss was das Fahrzeug nicht erfüllt. Die 2015 Modelle hatten nicht mal Standlicht und kein TFL. Wurde ja bei 2016 Modell nachgerüstet.

    Diff + ABS braucht das L5e-A nicht haben ... aber eingetragen werden muss da : keine Euro 4 Norm. kein OBD I oder II

    Die Unterlagen wurden beantragt ... wird genau so klappen wie im letzten Jahr ...

    auf das 2017 Modell bin ich schon gespannt ...
     
  17. Wolf

    Wolf Aktives Mitglied

    Nicht nur du. Infos über vorhande Mängel der ZTr haben die ja zwischenzeitlich genug.
     
  18. Reiti

    Reiti Administrator Admin

    ZTR Baujahr:
    2016
    Motor:
    250ccm 4V
    Irgendwo hier im Forum steht genauer, wo in der EU Richtline (die das KBA übernommen hat) steht, für welche Fahrzeuge die Richtlinie nicht gilt (Sitzhöhe unter 400mm) - am besten direkt das dem KBA zeigen, dann brauchts auch keine auslaufende Serie eigentlich - aber bisher hat das scheinbar noch keiner gemacht (ich auch nicht)
     

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