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ZTR ab 2017

Dieses Thema im Forum "Allgemein" wurde erstellt von wolle, 16. Februar 2016.

  1. wolle

    wolle Aktives Mitglied

    Habe eben die Vorgaben bekommen, welche Änderungen ab 2017 auch beim ZTr ( L5e Klasse ) greifen. Hier ein paar davon:
    Tank-geschlossenes System mit Kohlefilter
    Euro 4, d.h. Umbau auf Einspritzer, G-Kat
    OBD- Fehlerspeicher, speziell für das Abgassystem
    ABS
    Es stellt sich mir die Frage, ob die Chinesen das mitmachen. Durch die ab 2017 erforderlichen Maßnahmen würde sich der ZTR wesentlich verteuern.
     
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  3. ZTR

    ZTR Büttel der Geschäftsleitung Admin

    ZTR Baujahr:
    2015
    Motor:
    250ccm 4V
    Uiuiuiuiuiuiui. Da bin ich ja froh jetzt schon einen zu besitzen
     
  4. Bertl

    Bertl Mitglied

    Nachdem der Zongshen in mehreren Fahrzeugen verbaut ist, und der europäische Markt nicht uninteressant ist, wird Zongshen vermutlich ein überarbeitetes Modell bringen - oder den Markt aufgeben. Damit wäre Europa endgültig aus dem Rennen im internationalen Vergleich. Vermutlich gibt's aber einen neuen Motor und der ZTR wird entsprechend teurer - den Chinesen is das ja egal.

    Wie ist das eigentlich mit bestehenden COC Gutachten - werden die dann ungültig und wie weiß der Konsument das?
     
  5. wolle

    wolle Aktives Mitglied

    Die, vor 2017, ausgestellten COC Papiere sind gültig ( Bestandschutz). Es können, nach Antrag beim KBA bis zu 100 Fahrzeuge noch in 2017 abverkauft werden. Dann ist Schluß. Es stellt sich die Frage, wie viel Fahrzeuge in welchem Zeitraum verkauft wurden ob China die hohen Entwicklungskosten ( ca 50% mehr alleine bei der Beantragung der neunen COC Papiere ) zuzüglich teschniche Entwicklungen aufwenden will.
     
  6. User #3

    User #3 Neues Mitglied

    Die elektronische Einspritzanlage mit Lambda Sensor habe ich hier schon liegen ;)
    CIMG0931.JPG
    ABS gibt es für die kleinen Bremsen auch zum nachrüsten, habe aber leider noch keine davon mit E Nummer gesehen.
    Aber wer braucht schon ABS. ABS ist was für "Nichtrennfahrer" LOL ;)
    ASR wäre viel wichtiger!
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Februar 2016
  7. MrMiagi

    MrMiagi Neues Mitglied

    Vom ZTR (auch unter anderem Namen verfügbar) gibt es jede Menge verschiedener COC Gutachten aus verschiedenen Ländern (bspw. Englang, Malta, Luxembourg) von verschiedenen Herstellern und trotzdem ist es immer dasselbe Produkt. In China funktionieren Dinge eben ein wenig anders. Man wird sich also um ein neues COC kümmern, wenn man den Markt für ausreichend hält, von alleine machen Sie das allerdings nicht, erst wenn die Abnehmer entsprechend anfragen oder sie ein neues COC benötigen.

    Fraglich ist allerdings ob der ZTR wie er heute am Markt ist alle Auflagen erfüllen kann - darunter auch Höchstgeschwindigkeit etc etc - man wird es sehen
     
  8. Bertl

    Bertl Mitglied

    Ich finde dieses ganze übertriebene Umweltgerotze ziemlich daneben. Was soll überhaupt eine Vorschrift für Sicherheitssysteme? Ist der Endkunde nicht mehr mündig genug, selbst zu entscheiden wie wichtig ihm ABS oder sonstiger Rotz ist?
     
    scheffnd, ZTR und Jukie71 gefällt das.
  9. wolle

    wolle Aktives Mitglied

    Beim PKW kam zuerst OBD 1. Jetzt sollen auch die anderen Fahrzeuge gleich auf OBD 2 aufrüsten. Die ganzen Steuergeräte müßen neu entwickelt werden, da sie nicht einfach einen Fehlerspeicher intigriert bekommen können.
     
  10. Bertl

    Bertl Mitglied

    OBD von Rechtswegen brauchts ja nur wegen der Abgasprüfung, sowas haben die schon 1990 gebaut, da wird das heute kein großes Problem sein, zumindest die Anforderung der Abgasmessung zu erfüllen. Mal sehen, viell. gibt's 2017 ja nen neuen Motor.
     
  11. wolle

    wolle Aktives Mitglied

    In der letzten motorradzeitschrift war ein großer Bericht drin, wo sich die Hersteller auslassen, was alles neu konstruiert werden muß. Geschlossenes Tanksystem mit Kohlefilter ist das kleinste Problem.
     
  12. Bertl

    Bertl Mitglied

    Sollen froh sein, dass Leute mit nem kleinen Motor herumfahren statt die Hubraumkiste zu nehmen, aber neeeeein, reicht ja nicht, muss man auch die kleinste Auflage tod-reglementieren
     
  13. wolle

    wolle Aktives Mitglied

    Es soll noch Ausnahmeregelungen für kleine Serien ( max 100 Stück/Deutschland) geben. Bin mir aber nicht sicher. Die ZTR sind nur auf 80 km/h reglementiert, da in GB diese Fahrzeugklasse nur max 80 km/h fahren darf. Rest von Europa gibt es keine weiteren Reglementierungen. Da haben´s sich die Chinesen leicht gemacht. Währe ja an sich kein Problem für EU die Fahrzeuge mit 120 km/h registrieren zu lassen und für den GB Markt auf 80 km/h. Dort währe dann der Impoteur in der Pflicht.
     
  14. Reiti

    Reiti Administrator Admin

    ZTR Baujahr:
    2016
    Motor:
    250ccm 4V
    Ich hol das hier mal hoch, weil die Thematik ja nicht verjährt. Habe mir das mal angesehen und soweit steht fest, dass neue Homologationen bereits seit Januer 2016 die Euro 4 (+ABS etc) erfüllen müssten. Trifft auf den ZTR (Euro 2) ja aktuell nicht zu. Ab 2017 soll die Euro 4 dann für Neuzulassungen gelten. Zumindest ist so der Tenor.

    Jetzt wundert mich allerdings, dass wohl bereits seit 2006 Motorräder schon die Euro 3 Norm erfüllen müssen. Der ZTR ist aber Euro 2. Also entweder kontrolliert es einfach niemand oder die Klasse L5e läuft offiziell (noch) unter Kleinkraftrad (was aber technisch nicht sein kann eigentlich) - Kleinkrafträder müssen nur Euro 2 seit 2006 haben.

    2020 wird das erst alles konsolidiert und dann gilt für alle Fzg der Klasse L eben Euro 5 - aber da sind wir ja noch nicht
     
  15. Wolf

    Wolf Aktives Mitglied

    Laut TÜV muß auch der ZTR ab 2017 die EURO 4 Norm erfüllen. Ob da China mitmacht? Vermutlich ist es so wie bei Kleinkrafträder. Den ZTR dürfen 16 jährige ja auch fahren.
     
  16. Reiti

    Reiti Administrator Admin

    ZTR Baujahr:
    2016
    Motor:
    250ccm 4V
    Laut der zugrunde liegenden EU Verordnung werden keine bestehenden Typgenehmigungen ungültig und übereinstimmende Fahrzeuge können noch bis 2020 angemeldet werden. So steht das zumindest in der EU Verordnung 168/2013 Anhang IV
     
    Zuletzt bearbeitet: 24. September 2016
  17. Bertl

    Bertl Mitglied

    In der EU Verordung, Kapitel 1, Artikel 2 (Anwendungsbereich), Punkt 2 "Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge", Punkt 2k:

    Beim ZTR ist der R-Punkt (=der Hintern) irgendwo bei 200mm. (400mm ist die Oberkante der Seitenverkleidung).

    Bin zwar kein Anwalt, aber für mich sieht das danach aus, als ob diese neue EU-Verordnung für den ZTR schlichtweg nicht gilt.
     

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